Verbandsgerichtsbarkeit
Du bist entscheidungsfreudig?
Du hast Freude, mit rechtlichen Vorschriften zu arbeiten?
Du möchtest Dich im WVV engagieren?
Dann komm' und werde Teil der Verbandsgerichtsbarkeit
Auf dem kommenden Verbandstag (18.6. in Bochum) werden die Organe der Gerichtsbarkeit neu gewählt.
Dazu gehören das Verbandsgericht, die Spruchkammern, der Kontrollausschuss und die Bezirksgerichte (diese werden erst in 2024 wieder neu gewählt, eine kommissarische Berufung ist aber jederzeit möglich).
Wenn Du Interesse hast, melde Dich beim Vorsitzenden des Verbandsgerichts, Linus Tepe (
Der Datenschutz im WVV ist ein wichtiges Thema!
Als größter Landesverband mit knapp 1000 Mitgliedsvereinen und über 95 000 Volleyballern/ Volleyballerinnen, deren Daten wir erfassen und mit ihnen arbeiten, ist es uns ein großes Anliegen mit Experten/ Expertinnen zu diesem Thema zusammenzuarbeiten.
Zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetz aus Mai 2018, bestellt der WVV-Vorstand gemäß seiner Satzung einen/ eine Datenschutzbeauftragten/e. Die Person darf keinem Organ des WVV angehören und ist dem WVV-Vorstand unterstellt.
Der/ Die Datenschutzbeauftragte unterrichtet den WVV-Vorstand regelmäßig über die Tätigkeiten, steht dem WVV in Datenschutzfragen zur Seite und schlägt diesem bei Bedarf Maßnahmen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit vor.
Einen Überblick zu dem Thema gibt der LSB hier
Bei Interesse oder Fragen gerne melden bei
WVV-Geschäftsstelle - Verena Gambero - 0231 - 586 17 17 -
Beauftragter für die Grundsätze der guten Verbandsführung im WVV
Der WVV hat die Position des Beauftragten für die Grundsätze der guten Verbandsführung 2021 auf seinem Verbandstag in der Satzung veranktert.
Die Einführung der Position ist Teil der Zielvereinbarung mit dem Land NRW.
Der Beauftragte für die Grundsätze der guten Verbandsführung berät die Entscheidungsgremien, prüft mögliche Verstöße und gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Die Person darf keine weitere Funktion (ehrenamtlich/ hauptamtlich) innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.
Der Beauftragte für die Grundsätze der guten Verbandsführung wird vom Präsidium berufen und muss vom Verbandstag bestätigt werden.
Die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der guten Verbandsführung und deren Einführung ist ein kontinuierlicher Prozess: Es muss und kann nicht alles mit einem Schritt umgesetzt werden. Es gibt auch keinen vorgeschriebenen „Fahrplan“. Vielmehr sind vielfältige Wege möglich, die auch von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Verband abhängig sind. Wichtig ist, dass die Grundsätze gelebt werden. Daraus ergeben sich im Optimalfall regelmäßige Konkretisierungen und Weiterentwicklungen.
Infos zu dem Thema sind hier zu finden: LSB NRW
Bei Interesse meldet euch gerne bei unserem Präsidenten Hubert Martens - 0171-8377411 -