Regeländerungen zur Saison 2025/26 für den gesamten Spielverkehr des DVV – Zusammenfassung und ergänzende Anmerkungen des Bundesschiedsrichterwartes
1) Regel 7.4 (Text geändert): „Den Spielern der aufschlagenden Mannschaft steht es jedoch frei, im Moment des Aufschlags eine beliebige Position einzunehmen.“
Die Änderung soll den Spielern der als nächstes abwehrenden Mannschaft helfen, möglichst frühzeitig die gewünschten Positionen einzunehmen (vorne: Block; hinten: Abwehr).
Achtung: Keine Änderung für einen möglichen Rotationsfehler (Regel 7.7) bei der aufschlagenden und einen möglichen Positionsfehler (Regel 7.5) bei der annehmenden Mannschaft.
2) Regel 9.1.1 (Text unverändert): „Ein Spieler darf den Ball nicht zweimal direkt nacheinander berühren (…).“
Hier liegt nach Aussage der FIVB (nur) eine neue Interpretation vor. Eine Doppelberührung mit den Händen ist kein Fehler mehr bei einem oberen Fingerzuspiel („Pritschen“), wenn
1. der Ball innerhalb der eigenen Mannschaft bleibt (kein Angriffsschlag ist) UND
2. dies innerhalb einer einzigen (Zuspiel-)Aktion stattfindet (Berührungen nicht unabhängig voneinander oder der Ball nicht z.B. auch den Kopf berührt).
Zusammenfassung:
1. Das Zuspiel wird als Doppelberührung bewertet, der Ball fliegt zum eigenen Angreifer und wird nach dem eigenen Angriff vom gegnerischen Block berührt. (= Normalfall)
--> KEINE DOPPELBERÜHRUNG, KEIN FEHLER des Zuspielers
2. Das Zuspiel wird als Doppelberührung bewertet, und der Ball fliegt direkt zur gegnerischen Mannschaft.
--> DOPPELBERÜHRUNG, FEHLER des Zuspielers (im Moment der Netzüberquerung)
3. Das Zuspiel wird als Doppelberührung bewertet, der Ball fliegt Richtung Netz und wird erlaubterweise (Regel 14.3) vom übergreifenden gegnerischen Block berührt.
--> DOPPELBERÜHRUNG, FEHLER des Zuspielers (im Moment der Blockberührung)
4. Das Zuspiel wird als Doppelberührung bewertet, der Ball fliegt Richtung Netz und wird gleichzeitig vom eigenen Angreifer und vom gegnerischen Block berührt. (= Spezialfall)
--> KEINE DOPPELBERÜHRUNG, KEIN FEHLER des Zuspielers
Achtung:
Es geht bei der Neuinterpretation der Regel 9.1.1 nur um die zweite Ballberührung einer Mannschaft (das „Zuspiel“ bzw. „Stellen“). Der Angriffsschlag muss weiterhin „sauber“ sein, Regel 9.2.3.2 hinsichtlich der ersten Ballberührung ist nicht betroffen.
Der Ball darf weiterhin nicht gefangen und / oder geworfen werden (Regel 9.2.2). Es ist also – genauso wie bei der ersten Ballberührung – zwischen dem gehaltenen Ball (nicht erlaubt, Handzeichen 16) und dem doppelt berührten Ball (erlaubt, Handzeichen 17) zu unterscheiden.
3) Regel 10.1.2.3 (Text neu): „Der Ball, der nach der zweiten oder dritten Berührung der Mannschaft vollständig oder teilweise im Bereich des Außensektors in die Freizone des Gegners gespielt wird, darf nicht zurückgespielt werden und wird als „aus“ betrachtet, sobald er die Netzebene durchquert.“
Die Änderung, dass der Ball nur nach der ersten Berührung zurückgespielt werden darf, dient der Vermeidung unsinniger Aktionen bzw. Fehler (z.B. Ahnden einer Behinderung, obwohl ein regelkonformes Zurückspielen zur gegnerischen Mannschaft unmöglich ist).
4a) Regel 12.5.3 (Text neu): „Jedem Spieler der aufschlagenden Mannschaft ist es untersagt, während des Aufschlags seine Hände über den Kopf zu heben, solange der Ball nicht über das Netz geflogen ist. (…)“
Die Änderung soll das Fair Play fördern, denn es gibt keinen vernünftigen Grund, die Hände (Arme) über den Kopf zu heben (außer die Sicht zu verdecken). Die Vorgabe gilt auch für Spieler, über die der Ball gar nicht fliegen kann, weil sie z.B. in der anderen hinteren Ecke stehen.
Klarstellung: Es gibt jetzt DREI voneinander unabhängige Fälle des Sichtblocks:
1. Individueller Sichtblock (12.5.1/12.5.2, wie bisher) – in aller Regel irrelevant
2. Gruppensichtblock (12.5.1/12.5.2, wie bisher)
3. Hände oberhalb des Kopfes (12.5.3, neu) – sinnvollerweise als erstes zu prüfen
4b) Regel 12.5.3 (Text neu): „(…) Der 1. Schiedsrichter darf eine Mannschaft über den Spielkapitän vorwarnen (darauf hinweisen), wenn er davon ausgeht, dass sie gezielt die Sicht verdeckt.“
Die Änderung mit der Erlaubnis zur – ansonsten unüblichen – Warnung vor Spielfehlern soll unnötige Spielzugverluste vermeiden (helfen). Diese Vorwarnung ist sowohl vor dem Spiel (Begrüßung, Auslosung) als auch in der konkreten Situation möglich bzw. erwünscht.
In Erweiterung des reinen Regeltextes erlauben die Refereeing Guidelines 2025 des Volleyball-Weltverbandes FIVB in Abschnitt 12.5 diese Vorwarnung auch beim Gruppensichtblock UND klar erkennbarer Absicht eines Sichtblocks.
Diese Refereeing Guidelines der FIVB legen auch fest, dass im – eher unwahrscheinlichen – Fall des Nichtbefolgens der Vorwarnung der Sichtblock SOFORT nach erfolgtem Aufschlag zu pfeifen ist, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Flugbahn des Balles.
Sollte im Falle eines Gruppensichtblocks nach der Vorwarnung die Gruppierung nicht eindeutig aufgehoben werden (die Spieler verändern zwar ihre Positionen, aber nur geringfügig), so ist die Situation NEU ZU BEURTEILEN. Da ein Vorwarnen dann natürlich nicht mehr funktioniert, muss – wie bisher – unter Zugrundelegung der Kriterien von Regel 12.5.1 / 12.5.2 entschieden werden, also u.a. auch unter Berücksichtigung der Flugbahn des Balles.







