Schiedsrichtereinsatzgelder
1. Honorare für Schiedsrichter
a) Bei Doppelzweier und Dreierbegegnungen entstehen keine Kosten.
b) Wird ein Schiedsrichter, Beobachter oder eine Verbandsaufsicht bei bzw. von der spielleitenden Stelle angefordert, so erhält er/sie vom Ausrichter bzw. Antragsteller Kostenerstattung. Neben den Reisekosten werden je Schiedsrichter/Beobachter/Verbandsaufsicht für die Spielleitung/Beobachtung/Verbandsaufsicht mindestens nachstehend aufgeführte Beträge erstattet:
pro Einsatz:
Kreisklasse, Kreisliga, Bezirksklasse und Jugendspielen auf Kreis-u. Bezirksebene | 10 € |
Bezirksliga und Jugendspielen der OL und NRW-Liga auf Verbandsebene | 15 € |
Landesliga | 20 € |
Verbandsliga | 30 € |
Oberliga | 50 € |
Kreispokal | 20 € |
Bezirkspokal | 25 € |
WVV-Pokal |
60 € |
2. Kostenerstattung für Schiedsrichter:
- Reisekosten: pro km € 0,30
- Bei WVV-Meisterschaften, nationalen oder internationalen Freundschaftsturnieren die offiziell vom VSRA besetzt werden:
bei mehrtägigen Einsätzen:
kostenlose Übernachtung (Hotel)
kostenlose Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
Reisekostenerstattung: pro km € 0,30
Tagegelder gem. WVV-Vorgaben (nur wenn keine Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung möglich ist)
Wird bei mehrtägigem Einsatz anstelle einer Übernachtung Heimfahrt und Wiederanreise vorgezogen, so ist die Höhe der brechnungsfähigen Fahrtkosten begrenzt bis zur Höhe des infolge des Verzichts auf Übernachtung für den WVV bzw.Antragsteller entfallenden Kosten.(Anlage 1 VFO)
Quelle: Anlage 1 zur Verbandfinanzordnung
Finanzordnung_Anlage_1_Stand_Mai_2023.pdf (volleyball.nrw)