Zu den Lehrgängen gibt es 2024 folgende Hinweise:
- Altersgrenzen für die Teilnahme an Schiedsrichterlehrgängen:
Jugendlizenz: keine Altersbegrenzung
D-Lizenz (Praxisteil): 12 Jahre. Der Theorieteil muss vorher online erfolgreich absolviert werden. Die Onlineprüfung ist bis zum Ende des Folgejahres gültig, d.h. in 2023 bestandene Tests sind bis zum 31.12.2024 gültig.
C-Lizenz: 14 Jahre
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist jeweils erst nach dem Erreichen des Mindestalters möglich. - Jugend-Lizenz: Die Lizenz ist nur noch zwei Jahre gültig. Verlängerung über den Jugend-Onlinetest.
Die Möglichkeit, die Jugendschiedsrichterlizenz online zu erwerben, wird vorläufig noch bis zum 30.06.2025 möglich sein. - D-Lizenz: Theorieteil weiterhin als Onlinetest, Praxisteil als Präsenzlehrgang, Dauer 3,75 Stunden. Es ist also kein Unterrichtsraum, sondern nur eine Halle erforderlich
- Fortbildungen: nur noch Präsenzlehrgänge (also brauchen wir Lehrräume), Dauer ca. 4 Stunden
- C-A/C-Prüfung: wie bisher nur in Präsenz mit schriftlichem Test im Lehrgang